Die Verwendung des Rechtsregulats kann auf zwei Wegen durchgeführt werden.
Zum einen kann man es unverdünnt oral einnehmen. Am besten jeden Morgen 1 Esslöffel mit ca. 10 ml Inhalt vor dem Frühstück.
Zum anderen kann im Mischungsverhältnis 1:1 eine Tinktur hergestellt werden. Diese Tinktur wird dann auf betroffene Hautstellen oder auf die Kopfhaut aufgesprüht.
Die Verwendung von rein biologischen Inhaltsstoffen macht es möglich, dass das Rechtsregulat auch von Diabetikern unter Berücksichtigung der Broteinheiten (100 ml Lösung entsprechen etwa 1 BE) eingenommen werden kann.
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